Stellvertretende(r) Ortsbeauftragte(r)

Dem stv. Ortsbeauftragten obliegt das Führen des OV-Stab. Er ist für den inneren Dienst sowie die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stab verantwortlich.

Neben seinen regulären Aufgaben ist er auch das Bindeglied zwischen Ortsverband und der THW Jugend.

Im Einsatzfall wird der Leitungs und Koordinierungsstab (LuK) des Ortsverbandes von ihm geführt. Er zeigt sich Verantwortlich für die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung sowie Ablösung der OV Kräfte.

Zeitgleich ist er die Kontaktperson zum Anforderer und gegebenenfalls zu einer übergeordneten Ebene in der THW Struktur (z.B. Geschäftsstelle).