Fachgruppe Logistik Materialwirtschaft (FGr Log-MW)

Die FGr Log-MW besteht aus den Trupps Logistik-Materialerhaltung (Tr Log-M) und Logistik-Verbrauchsgüter (Tr Log-VG). Die beiden Trupps sind in einem Ortsverband zu dislozieren. Empfehlenswert ist hier eine Dislozierung der FGr Log-MW mit den anderen Teileinheiten Zugtrupp Fachzug Logistik, Fachgruppe Logistik Verpflegung und Trupp Schwerer Transport.

Die FGr Log-MW verfügt über spezielle Fähigkeiten im Bereich der materiellen Versorgung inkl. Transport, Umschlag und Instandhaltung, damit die Einsatzfähigkeit der Teil-/Einheiten des THW auch im Einsatz gewährleistet ist. Der Bereich Verbrauchsgüter fällt ebenfalls in das Aufgabenspektrum dieser Teileinheit.

Die Aufgaben gliedern sich nach dem Aufgabenkatalog des neuen taktischen Einheitenmodells und sind numerisch sortiert.

Originäre Kernaufgaben (Kategorie 1)

  • Aufgabe 12 Beschaffen/Bevorraten:
    • „Beschaffen/Bevorraten“ bedeutet das Organisieren und Durchführen von Beschaffungsmaßnahmen und das Einrichten und Betreiben eines Lagers im Einsatzfall. Hierunter fallen auch Planungen für den Bedarf bei langfristigen oder größeren Einsatzlagen sowie Maßnahmen der Nachweisführung. Auch der Umgang mit und die Verwaltung von Verbrauchsgütern, Betriebsstoffen sowie Lebensmitteln fallen in diese Aufgabe. Die Durchführung dieser Aufgabe erfolgt in einer Logistikstelle (LogSt) oder Versorgungsstelle (VersSt) und ist eng mit der übergeordneten Führungsstelle abzustimmen. Eine planbare Beschaffung oder eine Bevorratung im OV ist nicht gemeint.
  • Aufgabe 34 Kranen (leicht):
    • „Kranen (leicht)“ bedeutet Lasten sicher anzuschlagen, mit einem Ladekran gezielt anzuheben und zu bewegen. Hierbei ist eine Last von mindestens 0,6 t in 10 m Entfernung zum Kranfahrzeug (Lastaufnahmepunkt) abzusetzen.
  • Aufgabe 50 Reparieren, Instandsetzen:
    • „Reparieren, Instandsetzen“ bedeutet das Durchführen von Maßnahmen zum Erhalt der materiellen Einsatzbereitschaft im Einsatz. Diese beschränken sich dabei auf zulässige Arbeiten, die nicht von einer Fachwerkstatt übernommen werden müssen. Nach erfolgter Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit wird eine Prüfung gemäß der im THW gültigen Vorschriften vorgenommen oder veranlasst.
  • Aufgabe 64 Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht):
    • „Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht)“ bedeutet jeglichen Transport von Gefahrgütern auf dem Landweg unterhalb der 1.000-Punkte Grenze. Hierzu werden die eigenen Transportkapazitäten genutzt. Alle Transporte, die weiteren ADR-Regelungen unterliegen, sind von dieser Aufgabe ausgeschlossen. Der Transport von Spreng– und Zündmitteln fällt nicht unter diese Aufgabe.
  • Aufgabe 65 Transportieren von Gütern (Land):
    • „Transportieren von Gütern (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Gütern auf dem Land. Es werden Stückgüter in jeglicher Form verladen und transportiert. Der Transport von verpackten Lebensmitteln fällt nur in dieses Aufgabengebiet, wenn die gültigen Rechtsvorschriften in Bezug auf Hygiene eingehalten werden können. Der Transport von Schüttgut kann nur in entsprechend dafür vorgesehenen Behältnissen erfolgen, sofern das Transportfahrzeug nicht explizit dafür geeignet ist.
  • Aufgabe 74 Umgehen mit Gefahrstoffen (Land):
    • „Umgehen mit Gefahrstoffen (Land)“ bedeutet die Verwendung von Stoffen, die schädliche Auswirkungen auf die Umwelt oder den Menschen haben können. Diese Aufgabe umfasst auch die fachgerechte Lagerung der Gefahrstoffe und die Veranlassung einer sachgerechten Entsorgung. Beim Einsatz der Gefahrstoffe können zusätzliche Regelungen, wie der Umweltschutz zu beachten sein. Darüber hinaus kann das Tragen einer zusätzlichen Schutzausstattung in Ergänzung zur persönlichen Schutzausstattung notwendig werden.
  • Aufgabe 76 Umschlagen (Stückgut):
    • „Umschlagen (Stückgut)“ bedeutet das Aufnehmen von Stückgut im Wesentlichen mit einer Arbeitsmaschine und das Abladen in geeigneten Transportbehältern oder Fahrzeugen.
  • Aufgabe 97 Transport von Containern:
    • „Transport von Containern“ bedeutet den Transport von 10‑Fuß oder 20‑Fuß ISO-Norm-Containern in der Standardhöhe oder andere Transportvorrichtungen mit diesen Aufnahmemaßen aufgrund des Fahrzeuges oder Anhängers einer Teileinheit.
  • Aufgabe 98 Transportieren von Gefahrgütern (Land, schwer):
    • „Transportieren von Gefahrgütern (Land, schwer)“ bedeutet jeglichen Transport von Gefahrgütern auf dem Landweg oberhalb der 1.000-Punkte Grenze. Dabei werden die greifenden ADR-Regelungen sowie ggf. weitere Vorschriften in Bezug auf Ladungssicherung oder Umweltschutz beachtet. Der Transport von Spreng- und Zündmitteln fällt nicht unter diese Aufgabe.
  • Aufgabe 133 Lagern und Umschlagen:
    • „Lagern und Umschlagen“ bedeutet die gemäß den gültigen gesetzlichen Vorgaben und THW-Vorschriften Behandlung von für den Einsatz notwendigen Materialien und Ausstattungen. Dies umfasst auch den Betrieb der Bekleidungscontainer.
  • Aufgabe 135 Abschleppen/Abschub:
    • „Abschleppen/Abschub“ bedeutet, dass defekte Materialien, Großgeräte sowie Fahrzeuge aus dem Einsatzgebiet herausgelöst/abtransportiert werden. Damit ist nach erfolgter Schadensfeststellung auch die Verbringung von Schadmaterial zur Werkstatt gemeint.
  • Aufgabe 146 Verbrauchsgüterversorgung:
    • „Verbrauchsgüterversorgung“ bedeutet die Regelversorgung von Einsatzkräften und Betroffenen mit den erforderlichen Verbrauchsmitteln/Betriebsstoffen und die damit zusammenhängenden Aufgaben.

Stärke: 0/3/9/12