Helfersprecher/in

Der/die Helfersprecher/in wird durch die Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes gewählt und ist unparteiischer Ansprechpartner für Probleme der Helfer.

Der/ Die HeSpr vertritt die Belange der Helferinnen und Helfer gegenüber dem/ der Ortsbeauftragten und den Einheitsführern/-innen.

Sie arbeiten vertrauensvoll zusammen.

  • Der/ Die HeSpr ist der/ die Ansprechpartner/-in für die/ den Ortsbeauftragte/-n im Vorfeld von Entscheidungen, Maßnahmen und Aktionen
  • Er/ Sie vertritt die Belange der Helfer und Helferinnen in THW-bezogenen Gremien, insbesondere in den Vorständen der örtlichen Helfervereinigung e.V., der Ortsjugend e.V.
  • Er/ Sie wirkt mit bei grundsätzlichen, die ehrenamtlichen Belange betreffenden, Angelegenheiten des Ortsverbandes
    • bei der Abberufung von Ortsbeauftragten sowie der Berufung und Abberufung von stellvertretenden
      Ortsbeauftragten, Einheitsführern/ -innen, Unterführern/-innen und Ortsjugendbeauftragten.
    • bei der Entlassung eines/ einer Helfers /-in ohne dessen/ deren Antrag der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern/ -innen untereinander oder mit dem/ der Ortsbeauftragten auf Antrag eines/ einer der Betroffenen oder in Eigeninitiative in Absprache mit dem/ der Ortsbeauftragten.
  • Er/ sie kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem/ der
    Ortsbeauftragten abzustimmen.
  • Im Arbeitsschutzausschuss des Ortsverbandes wirkt der/ die HeSpr beratend mit.
    Gemeinsam mit dem/ der Ortsbeauftragten und den Einheitsführern/Einheitsführerinnen wirkt der/ die HeSpr bei der Verteilung der MAE mit.
  • Der/ Die HeSpr wirkt im Ortsausschuss an der Mitgestaltung und Weiterentwicklung des
    Ortsverbandes mit.
  • Das Auftreten in der Öffentlichkeit hat stets der Förderung des Ansehens des THW zu
    dienen.
  • Bei Veranstaltungen vertritt der/ die HeSpr das Ehrenamt des Ortsverbandes im Benehmen
    mit dem/ der Ortsbeauftragten.

Er/ Sie hat das Recht auf Information.