Informationen für Arbeitgeber

In Deutschland werden große Teile des Katastrophen- und Zivilschutzes über den Ehrenamtlichen Dienst realisiert. Beim THW sind es 80000 Helferinnen und Helfer die ehrenamtlich neben ihrem Beruf technische Hilfe leisten.

Dieses Engagement ist nur möglich, wenn auch der Arbeitgeber hinter den Helferinnen und Helfern steht. Tausende Unternehmen in Deutschland fördern die Arbeit des THW. Sie wissen das ihre Mitarbeiter ehrenamtliche Verantwortung tragen und zeigen Verständnis für die Anforderungen im Einsatz. Die Unternehmen tragen damit eine Mitverantwortung für den Katastrophen- und Zivilschutz in Deutschland.

Natürlich sollen beiden Seiten, also Arbeitgebern und Arbeitnehmern keine Nachtteile durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstehen. Dem Arbeitgeber wird auf Antrag der durch den Einsatz seiner Mitarbeiter entstandene Lohnausfall (Der Mitarbeiter muss während des Einsatzes weiterbezahlt werden) inklusive aller Sonderleistungen erstattet. Das Unternehmen selbst profitiert auch von der Zusammenarbeit mit dem THW:

  • Ehrenamtsfreundliche Unternehmen sind attraktive Arbeitgeber für motivierte Mitarbeiter
  • Als Partner vom THW leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Gefahrenabwehr in ihrer Region
  • Sie können Ihr Engagement positiv für ihr Image und ihre Öffentlichkeitsarbeit einsetzen
  • Helfer im THW erwerben Schlüsselqualifikationen von denen Ihr Unternehmen profitiert
  • Mit Teamgeist, Kreativität und verlässlichen Engagement bewähren sich THW Helferinnen und Helfer im Einsatz und am Arbeitsplatz

 

Verfahrensweisen bei Einsätzen

  1. Das THW informiert den Arbeitgeber schriftlich von der notwendigen Freistellung des Arbeitnehmers. Im Einsatzfall kann es vorkommen, dass diese Information kurzfristig und telefonisch durch den Arbeitnehmer vorgenommen wird. Dann erfolgt aber zumindest während oder nach dem Einsatz eine entsprechende schriftliche Information durch das THW. Gleichzeitig wird dem Arbeitgeber ein Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen übersendet.
  2. Der private Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub frei und zahlt ihm das reguläre Arbeitsentgelt fort, als wäre der Arbeitnehmer normal zur Arbeit erschienen. Der Arbeitgeber berechnet dann aber seine Erstattungsansprüche gegenüber dem Bund mittels des Antrages auf Erstattung fortgewährter Leistungen und an Hand des jeweils beiliegenden Merkblattes und schickt den Erstattungsantrag an die zuständige THW-Geschäftsstelle. Das Merkblatt finden Sie im: Merkblatt zur Kostenerstattung
  3. Bei öffentlichen Arbeitgebern ist eine Erstattung der fortgewährten Leistungen gesetzlich nicht vorgesehen.
  4. Die THW-Geschäftsstelle prüft die sachliche und rechnerische Richtigkeit und weist die Zahlung über die Bundeskasse an. Dieser Vorgang dauert in der Regel zwischen 7 und 14 Tagen.