Fachgruppe Logistik-Verpflegung (FGr Log-V)

Der Verpflegung/Transport-Trupp (Log-V) der FGr Log bereitet Kalt- und Warmverpflegung und Getränke für bis zu 250 Personen zu und verteilt diese.

Er beschafft, verwaltet und betreibt die begrenzte Vorhaltung von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern. Die Log-V richtet Verpflegungsstellen und -punkte ein und betreibt diese.

Des Weiteren stellt er die Hygiene gemäß der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) sowie des Infektionsschutz-Gesetzes (IfSG) und weiterer Vorschriften sicher.

Ausstattung des Verpflegungstrupps:

  • Mannschaftslastwagen V
  • Lastkraftwagen 7t mit Ladeboardwand
  • Anhänger Feldkochherd
  • Anhänger Spülmobil (Ergänzungsausstattung)

Die Fachgruppe Logistik-Verpflegung (FGr Log-V) ist im Ortsverband Nordhorn beheimatet und wird durch eine/n Gruppenführer/in des THW OV Nordhorn geleitet.


Stärke: 0/3/9/12


Originäre Kernaufgaben (Kategorie 1)

  • Aufgabe 12 Beschaffen/Bevorraten:
    • „Beschaffen/Bevorraten“ bedeutet das Organisieren und Durchführen von Beschaffungsmaßnahmen und das Einrichten und Betreiben eines Lagers im Einsatzfall. Hierunter fallen auch Planungen für den Bedarf bei langfristigen oder größeren Einsatzlagen sowie Maßnahmen der Nachweisführung. Auch der Umgang mit und die Verwaltung von Verbrauchsgütern, Betriebsstoffen sowie Lebensmitteln fallen in diese Aufgabe. Die Durchführung dieser Aufgabe erfolgt in einer Logistikstelle (LogSt) oder Versorgungsstelle (VersSt) und ist eng mit der übergeordneten Führungsstelle abzustimmen. Eine planbare Beschaffung oder eine Bevorratung im OV ist nicht gemeint.
  • Aufgabe 65 Transportieren von Gütern (Land):
    • „Transportieren von Gütern (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Gütern auf dem Land. Es werden Stückgüter in jeglicher Form verladen und transportiert. Der Transport von verpackten Lebensmitteln fällt nur in dieses Aufgabengebiet, wenn die gültigen Rechtsvorschriften in Bezug auf Hygiene eingehalten werden können. Der Transport von Schüttgut kann nur in entsprechend dafür vorgesehenen Behältnissen erfolgen, sofern das Transportfahrzeug nicht explizit dafür geeignet ist.
  • Aufgabe 79 Verpflegen (Einrichten und Betreiben einer Logistikstelle Verpflegung):
    • „Verpflegen (Einrichten und Betreiben einer Logistikstelle Verpflegung)“ bedeutet den zentralen Aufbau und die Inbetriebnahme der Bereiche Lagerung, Zubereitung, Ausgabe und Reinigung. Dies schließt die Versorgung der Bereiche mit der benötigten Infrastruktur ein. Die zentrale Verpflegungsausgabe einschließlich der Möglichkeit zur Einnahme sowie eine dezentrale Verpflegungsausgabe werden organisiert.
    • Der Betrieb einer Stelle Verpflegung bedeutet den Umgang, das Zubereiten, Ausgeben und fachgerechte Entsorgen von Lebensmitteln oder portionierten Mahlzeiten gemäß den rechtlichen Vorgaben unter Beachtung der Hygieneregeln im THW. Hierunter fallen auch planerische Maßnahmen für die Sicherstellung einer ausgewogenen Ernährung bei längeren Einsatzmaßnahmen.
    • Die Teileinheit ist in der Lage, 250 Personen mit drei Mahlzeiten am Tag (mindestens 1 davon warm) zu versorgen. Dabei steht pro Mahlzeit immer eine vegetarische Variante zur Verfügung. Auch die Ausgabe von Getränken fällt in diese Aufgabe.
  • Aufgabe 121 Beschaffen/Bevorraten/Wälzen von Einsatzreserven:
    • „Beschaffen/Bevorraten/Wälzen von Einsatzreserven“ bedeutet das Organisieren und Durchführen von Beschaffungsmaßnahmen und das Einrichten und Betreiben eines Lagers um die Erstversorgung im Einsatz für 250 Personen sicherzustellen. Mit Erstversorgung ist die erste auszugebende Mahlzeit und Ausgabe von Getränken gemeint.