Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung

Die Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung verfügt über spezielle Fähigkeiten im Bereich
Notversorgung und Notinstandsetzung. Darüber hinaus stellt sie unterstützende Fähigkeiten für alle
Teileinheiten des THW zur Verfügung. Die Aufgaben gliedern sich nach dem Aufgabenkatalog des
neuen taktischen Einheitenmodells und sind numerisch sortiert.

Hierzu zählen als Kernaufgaben unter anderem: Transportieren von Personen, Notunterbringung, Notversorgung, Beleuchten, Durchführung technischer Hilfe.

Vorerst ist der ehemalige GKW 1 der Bergungsgruppe als Mannschaftslastwagen (MLW) in dieser Gruppe disloziert.

Ausstattung

    • 13kVA Aggregat
    • 3 Großflächenleuchten
    • 3 Kabeltrommeln 16A
    • diverse Verlängerungskabel
    • Lichtmast mit 6 Scheinwerfern
    • Zelt SG30
      • Grundfläche 33.84m²
    • Festzeltgarnituren
    • Feldbetten

    Stärke: 0/2/7/9


    Originäre Kernaufgaben (Kategorie 1)

    • Aufgabe 2 Arbeiten am Wasser:
      • „Arbeiten am Wasser“ bedeutet das Arbeiten an Gewässern. Auch überflutete urbane Bereiche sind unter diesem Aspekt zu verstehen. Die Arbeiten umfassen Versorgungs- und Logistikmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung.
    • Aufgabe 5 Beleuchten (klein):
      • „Beleuchten (klein)“ bedeutet das Ausleuchten von punktuellen Einsatzstellen oder einzelnen Arbeitsstellen mit begrenztem Umfang. Die Beleuchtungsstärke hängt von den Arbeiten ab und liegt bei mindestens 20 Lux. Es ist eine Fläche von bis zu 20 m² pro Beleuchtungssystem auszuleuchten.
    • Aufgabe 23 Elektroarbeiten (Betrieb, klein):
      • „Elektroarbeiten (Betrieb, klein)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen und tragbaren Stromerzeugern mit einer Leistung von mindestens 13 kVA. Der Betrieb des
        Aggregates erfolgt grundsätzlich im Inselbetrieb ohne zusätzliche Erdung. Es werden keine permanenten Leitungen verlegt oder genutzt. Wenn die technischen Voraussetzungen zur Einspeisung gegeben sind, kann diese für den Ortsverband erfolgen.
    • Aufgabe 24 Elektroarbeiten (Betrieb, mittel):
      • „Elektroarbeiten (Betrieb, mittel)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen fahrbaren Netzersatzanlagen im mittleren Leistungssegment von ca. 50 bis 75 kVA. Im Betrieb kann Strom für unterschiedliche Netzformen zur Verfügung gestellt werden.
      • Die Einspeisung in bestehende Netze erfolgt nur nach einer Trennung vom restlichen Stromnetz.
    • Aufgabe 38 Zerteilen Holz:
      • „Zerteilen Holz“ bedeutet zum einen den Zuschnitt von Holz, das für den Bau von Konstruktionen
        benötigt wird und zum anderen das Beseitigen von Hindernissen und Gefahren.
    • Aufgabe 47 Pumparbeiten (mittel):
      • „Pumparbeiten (mittel)“ bedeutet die Durchführung jeglicher Pumparbeiten mit einer Gesamtleistung von ca. 5.000 l/min über eine Gesamtlänge von mindestens 200 m. Zum Erreichen der Pumpleistung werden unterschiedliche Pumpen mit B- und C-Storz kombiniert.
    • Aufgabe 64 Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht):
      • „Transportieren von Gefahrgütern (Land, leicht)“ bedeutet jeglichen Transport von Gefahrgütern
        auf dem Landweg unterhalb der 1.000-Punkte Grenze. Hierzu werden die eigenen Transportkapazitäten genutzt. Alle Transporte, die weiteren ADR-Regelungen unterliegen, sind von dieser Aufgabe ausgeschlossen. Der Transport von Spreng– und Zündmitteln fällt nicht unter diese Aufgabe.
    • Aufgabe 65 Transportieren von Gütern (Land):
      • „Transportieren von Gütern (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Gütern auf dem Land. Es werden Stückgüter in jeglicher Form verladen und transportiert. Der Transport von verpackten Lebensmitteln fällt nur in dieses Aufgabengebiet, wenn die gültigen Rechtsvorschriften in Bezug auf Hygiene eingehalten werden können. Der Transport von Schüttgut kann nur in entsprechend dafür
        vorgesehenen Behältnissen erfolgen, sofern das Transportfahrzeug nicht explizit dafür geeignet ist.
    • Aufgabe 67 Transportieren von Personen (Land):
      • „Transportieren von Personen (Land)“ bedeutet jeglichen Transport von Personen auf dem Land.
    • Aufgabe 80 Notunterbringung:
      • „Notunterbringung“ bedeutet die behelfsmäßige Unterbringung und Ordnung von Einsatzkräften (in
        der Größenordnung von zwei taktischen Teileinheiten und einer kleinen Führungseinheit) und Betroffenen in der Nähe des Einsatzgebiets. Alle damit unmittelbar zusammenhängenden Aufgaben
        werden hierunter ebenfalls subsummiert.
    • Aufgabe 81 Notversorgung:
      • „Notversorgung“ bedeutet die erste Notversorgung von Einsatzkräften und Betroffenen mit den
        erforderlichen Verbrauchsmitteln/Betriebsstoffen und die damit zusammenhängenden Aufgaben.
    • Aufgabe 89 Beleuchten (mittel):
      • „Beleuchten (mittel)“ bedeutet das Ausleuchten von Flächen und Strecken. Hierbei sind Flächen von ca. 150 m² oder Strecken von ca. 50 m mit mindestens 20 bis 60 Lux pro Beleuchtungssystem zu überbrücken, um größere Einsatzstellen zu beleuchten. Die Beleuchtung ist modular aufbaubar, Kernelement ist eine Lichtmastanlage.
    • Aufgabe 90 Durchführung von technischer Hilfe:
      • „Durchführung von technischer Hilfe“ bedeutet die Unterstützung anderer Teileinheiten des THW. Die Unterstützung geht hier über die gegenseitige Ergänzung nach dem modularen System des THW hinaus.
    • Aufgabe 91 Transportieren von Gütern (Wasser, leicht):
      • „Transportieren von Gütern (Wasser, leicht)“ bedeutet den Transport von Gütern auf dem Wasser bis ca. 500 kg ohne Motorbetrieb.
    • Aufgabe 92 Transportieren von Personen (Wasser, leicht):
      • „Transportieren von Personen (Wasser, leicht)“ bedeutet den Transport von Personengruppen (bis ca. 10 Personen inkl. Betriebspersonal) auf dem Wasser ohne Motorbetrieb.
    • Aufgabe 97 Transport von Containern:
      • „Transport von Containern“ bedeutet den Transport von 10-Fuß oder 20-Fuß ISO-Norm- Containern in der Standardhöhe oder andere Transportvorrichtungen mit diesen Aufnahmemaßen aufgrund des Fahrzeuges oder Anhängers einer Teileinheit.