Ortsjugendbeauftragte(r)

Die Junghelfer werden von ehrenamtlichen Helfern (Ortsjugendbeauftragte(r) genannt) des THWs betreut. Diese Ortsjugendbeauftragten müssen eine abgeschlossene Grundausbildung besitzen und einen speziellen Lehrgang absolvieren.

Auf diesem Lehrgang wird der Umgang mit Kindern und Gesetzen vermittelt, aber auch wichtige Gesetze und Regelungen (Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz) und THW relevante Inhalte werden thematisiert, da diese für die Jugendbetreuer unverzichtbar sind.

Nachdem die Ortsjugendbeauftragten diese Qualifikation erreicht haben, besuchen sie regelmäßig Seminare auf Bundes- und Landesebene, in denen sie sich ständig weiterbilden können.

Der/die Ortsjugendbeauftragte ist Mitglied des Stabes eines Ortsverbandes. Er ist somit dem stellvertretenden Ortsbeauftragen unterstellt.

Die wichtigste Unterscheidung zwischen dem/der Ortsjugendbeauftragten und dem/der Jugendleiter/in liegt darin, das der/die OJB Mitglied der Bundesanstalt THW ist und die Interessen der Jugendgruppe gegenüber dem THW zu vertreten hat und als Ansprechpartner der Jugend zu Fragen das THW und den OV betreffend zur Verfügung steht.