Ausbildungsbeauftragter

Grundausbildung (Basis I), Fachausbildung (Basis II / III), Bereichsausbildung, Lehrgangsbeschickung: bei ihm laufen im Ortsverband alle Fäden betreffend Ausbildung zusammen.

Der Ausbildungsbeauftragte unterstützt den Ortsbeauftragten in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen.

Er stellt den Ausbildungsbedarf im OV fest und schlägt dem OB/ stv. OB in Absprache mit den Beteiligten entsprechende Maßnahmen vor - beispielsweise Bereichsausbildungen oder Fachausbildungen. Auf Basis der jeweiligen Qualifikationen der Helferinnen und Helfer empfiehlt er entsprechende Ausbildungsschwerpunkte zur Qualifikationsentwicklung.

Der Ausbildungsbeauftragte koordiniert und überwacht, die Grund- und Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs- und Fachvorgaben.

Hierzu gehört insbesondere:

  • Festlegung von Ausbildungsschwerpunkten
  • Kontrolle und Bestätigung der Ausbildungspläne für die Einheiten/ Teileinheiten des OV
  • Planung von Sonderausbildungsveranstaltungen
  • Verwaltung der Ausbildungsunterlagen und Dienstvorschriften
  • Mitwirkung bei der Lehrgangsbeschickung
  • Überwachung der Helfer/-innen bei Ausbildungsveranstaltungen der Bereichsausbildung
  • Erstellung von Nachweisen, Abgabe von Stellungnahmen
  • Koordinierung der Ausbildungspläne

 

Der Ausbildungsbeauftragte berät und unterstützt Ortsjugendbeauftragte und Jugendgruppen bei der Ausbildung.

Damit all diese umfangreichen Aufgaben erfüllt werden können, wird er von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt Ausbildungsmaßnahmen auch mit der Regionalstelle ab.

Bei Einsätzen übernimmt der Ausbildungsbeauftragte eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.