Zugtrupp - hier laufen die Drähte zusammen!

Im Einsatz hält der Zugtrupp dem Zugführer den Rücken frei. Alle wichtigen Informationen kommen hier zusammen, werden übersichtlich zusammengefasst und dargestellt. Auf Basis dieser Informationen kann der Zugführer oder auch die Einsatzleitung die Taktik bestimmen und notwendige Entscheidungen treffen.

Mit dem speziell ausgestatteten Mannschaftstransportwagen (MTW) betreibt der Zugtrupp das mobile Büro, ist Anlaufstelle für die eingesetzten Einheiten oder übernimmt Lotsen- und Versorgungsfahrten.

Die Helferinnen und Helfer des Zugtrupps sind erfahrene Funker, Kraftfahrer und teilweise auch Führungskräfte. So können sie auch gemeinsam mit weiteren Zugtrupps größere Führungsstellen bilden - beispielsweise bei Lagen wie Bombenräumungen oder Hochwassereinsätzen.


Originäre Kernaufgaben (Kategorie 1)

  • Aufgabe 21 Einrichten und Betreiben Meldekopf/Lotsenstelle:
    • „Einrichten und Betreiben Meldekopf/Lotsenstelle“ bedeutet ankommende Kräfte des THW oder Dritter nach einem einheitlichen System zu registrieren, sie mit notwendigen Informationen zu versorgen und an ihren Zielort weiterzuschicken oder mittels Kräften zu überführen bzw. den Transfer zu unterstützen.
  • Aufgabe 31 Fernmelden:
    • „Fernmelden“ bedeutet den Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Strukturen. Dabei werden BOS-Funk (analog/digital) sowie eingeschränkte, vorkonfektionierte Telefonie genutzt. Der Aufbau darüber hinausgehender Strukturen oder die Erweiterung vorhandener Strukturen zur Steigerung der Leitungsfähigkeit ist nicht Bestandteil dieser Aufgabe.
  • Aufgabe 32 Führen:
    • „Führen“ bedeutet allgemein die Führung von Einsatzkräften. Die Aufgabe beschränkt sich auf das Führen von Kräften in der eigenen Teileinheit und ggf. weiteren unterstellten Kräften mit einfachen Unterstützungsmitteln. Hierzu gehört auch die Kommunikation mit der übergeordneten Führungsebene.
  • Aufgabe 83 Datenverarbeitung:
    • „Datenverarbeitung“ bedeutet die Speicherung eingegangener Daten und die Bearbeitung dieser mittels IT-Infrastruktur oder manueller Auswertung sowie die Beurteilung dieser Daten in Bezug auf den Einsatz. Dies bezieht sich sowohl auf Messdaten/Beobachtungsdaten von eingesetzten Geräten als auch eingegangene Meldungen. Die Datenbearbeitung sollte dabei möglichst medienbruchfrei erfolgen, da dies eine Weitergabe der Daten vereinfacht.
  • Aufgabe 95 Führen von Teileinheiten:
    • „Führen von Teileinheiten“ bedeutet das Führen von Teileinheiten des THW oder von Dritten, sodass ein strukturierter Einsatzablauf ermöglicht wird. Dabei kann die Teileinheit z. B.einen Abschnitt übernehmen oder sich einer Einsatz(abschnitts-)leitung unterstellen bzw. mit dieser zusammenarbeiten. Die Regelungen der THW DV 1-100 zum Ablauf eines Einsatzes und zur Zusammenarbeit im Einsatz werden dabei beachtet.
  • Aufgabe 103 Erkunden (groß):
    • „Erkunden (groß)“ bedeutet das Zusammentragen von zahlreichen Informationen und deren Bewertung zur Beurteilung der THW-Einsatztaktik und Entscheidung der Vorgehensweise bei größeren Schadenslagen oder komplexen Einsatzlagen.
    • Zu dieser Aufgabe gehört auch eine Entscheidung über den Umfang des THW-Einsatzes bei der komplexen Einsatzlage und eine Abschätzung des daraus entstehenden Kräfte-, Mittel- und Zeitbedarfes.
    • Ebenso umfasst diese Aufgabe eine erste Festlegung zur Ordnung des Raumes. Die Erkundung wird durch den Einsatz von digitalen Verfahren und IT-Infrastruktur unterstützt.
    • Eine Erkundung aus der Luft ist hier nicht enthalten.

Stärke: 1/1/2/4