11.11.2022

Einsatzübung der Bergungsgruppen

Eine unangekündigte Alarmübung gab es am 11.11. für den 1. Technischen Zug in den Abendstunden. Der Einsatzauftrag sah die Suche und Rettung von mehreren vermissten Personen in einem Waldstück vor.

Im Umfeld des Rubbenbruchsees sollten mehrere vermisste Personen gesucht und gerettet werden. Diese Aufgabe übernahm die Bergungsgruppe, welche mit GKW 1 und Lichtmast zur "Einsatzstelle" ausrückte.

Hier wurden sie bereits von der meldenden Person empfangen, welche sie auf die weiteren vermissten Personen aufmerksam machte. So konnte die erste von insgesamt fünf vermissten Personen recht zügig in der näheren Umgebung ausfindig gemacht werden. Nach Rettung und Versorgung ging es weiter in das Waldstück zur Suche der übrigen Verletzten. Auch diese konnten im weiteren Verlauf ausfindig gemacht werden und zur Verletztensammelstelle verbracht werden, so dass die Übung gegen 21:00Uhr für beendet erklärt wurde.

Übungen wie diese sind wichtig, um Abläufe zu üben und Schwachstellen aufzudecken. Als Vorteil hat sich an diesem Abend die digitale Alarmierung via Handyapp herausgestellt, da hierüber innerhalb von wenigen Minuten ein realistischer Eindruck entstanden ist über die auf dem Hof zu erwartenden Einsatzkräfte. Als große Herausforderung hat sich der Verkehr in der Innenstadt erwiesen: so sahen sich die Unterkunft anfahrende Helfer:innen auf dem Wall mit Verzögerungen durch starken Verkehr konfrontiert.

Das Szenario und die Örtlichkeiten hatten die Gruppen- und Truppführerin der Fachgruppe Schwere Bergung im Vorfeld ausgearbeitet. Unterstützt wurden sie bei der Durchführung der Übung durch Teile des OV-Stab, welcher als "Gegenspieler" in der Unterkunft saß und im Einsatzfalle weitere Anforderungen / Nachforderungen getätigt hätte.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.